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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere AGB

Aktueller Stand: 23. April 2024

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Stiftung WaldHaus Freiburg ab 10.02.2015.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in die Teilnahmebedingungen an, wie
sie in diesen AGB niedergelegt sind.


2. Änderung des Veranstaltungsangebots

(1) Die Stiftung WaldHaus Freiburg ist bemüht, die geplanten Veranstaltungen wie angekündigt durchzuführen. Sollte aus Gründen, die weder die Stiftung Waldhaus Freiburg noch der Dozent/Referent bzw. die Dozentin/Referentin zu vertreten hat, die Durchführung der Veranstaltung wie angekündigt nicht möglich sein (z.B. Krankheit, Behinderungen im Zugverkehr etc.), ist die Stiftung WaldHaus Freiburg berechtigt, die Veranstaltung mit mindestens 14 tägiger Vorankündigung zu verschieben. Die Teilnehmer-/innen werden hierüber schnellstmöglich informiert. Sie sind in diesem Fall berechtigt, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Vorankündigung ihre Anmeldung durch schriftliche Erklärung außerordentlich zu stornieren; entscheidend ist der Zugang der Stornierungserklärung. In diesem Falle ist lediglich eine Aufwandspauschale von 5 € zu entrichten.
(2) Ist eine Nachholung der Veranstaltung nicht möglich, werden die Teilnahmeentgelte ohne Aufwandspauschale in vollem Umfang rückerstattet. Gleiches gilt, wenn eine Veranstaltung aus vom Dozenten/Referenten bzw. der Dozentin/Referentin oder der Stiftung WaldHaus Freiburg zu vertretenden Gründen nicht stattfinden kann und die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit einer Verschiebung nicht einverstanden ist, sondern Rückerstattung verlangt.

3. Vorfälligkeit der Teilnehmerentgelte
(1) Die Stiftung WaldHaus Freiburg kann für die angebotenen Veranstaltungen Vorauskasse verlangen. Sofern dies der Fall ist, erhalten zahlungspflichtige Teilnehmer/- innen zusammen mit der Anmeldebestätigung eine entsprechende Zahlungsaufforderung mit der Bankverbindung oder eine Rechnung.
(2) Das Teilnahmeentgelt ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung/Infobrief ohne Abzug zur Zahlung innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Anmeldebestätigung fällig. Bei Veranstaltungen, die in mehreren zeitlich getrennten Abschnitten durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, ggf. entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

4. Rechtsfolgen einer unterbliebenen Zahlung
(1) Geht das Teilnahmeentgelt nicht fristgerecht bei der Stiftung WaldHaus Freiburg ein, ist diese berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung fristlos zu kündigen.
(2) Befindet sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit der Zahlung im Verzug und wird der Vertrag deshalb von der Stiftung WaldHaus Freiburg gekündigt, kann die Stiftung WaldHaus Freiburg von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer Schadensersatz verlangen. Dessen Höhe berechnet sich nach dem Betrag, den der Teilnehmer/die Teilnehmerin bei einer Stornierung hätte zahlen müssen (siehe Ziff. 5). Entscheidend ist insoweit der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Wird der Vertrag vor Kündigung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin storniert, ist dieses Datum entscheidend.

5. Nichtteilnahme/Stornierung
(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist nicht verpflichtet, bei angemeldeten Veranstaltungen auch teilzunehmen. Die Stiftung WaldHaus Freiburg ist in diesem Fall jedoch berechtigt, entsprechend § 615 BGB den vollen Teilnahmebetrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
(2) Da bei einer nicht vorher angekündigten Nichtteilnahme grds. bereits sämtliche Kosten angefallen sind und damit keinerlei Kosten bei der Stiftung erspart werden, schuldet der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Falle einer Nichtteilnahme – ohne Ansehen des Grundes – 100 % des Teilnahmeentgelts. Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin steht allerdings der Gegenbeweis offen, dass es doch zu einer ganz oder teilweisen Einsparung von Kosten bei der Stiftung WaldHaus Freiburg gekommen ist.
(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann den gem. Abs. 2 geschuldeten Betrag durch eine möglichst frühzeitige schriftliche Stornierung reduzieren. Wird die Teilnahme vor Veranstaltungsbeginn storniert und kann der stornierte Platz noch anderweitig besetzt werden, schuldet die Teilnehmerin/der Teilnehmer nur eine Aufwandspauschale von 5 € bei Veranstaltungen des Jahresprogramms (ausser Ferienbetreuungswochen) und von 10 € bei den Ferienbetreuungen. Dies gilt allerdings nur für Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl, bei der letztlich alle Plätze belegt werden können.
(4) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 nicht vor, reduziert sich der zu leistende Teilnahmeanteil dennoch je nach Stornierungsdatum auf die nachfolgenden Quoten:
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Absage bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin –  Aufwandspauschale

Absage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn  – 50% des Teilnehmerentgeltes zzgl. 5 € Aufwandspauschale

Absage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 75 % des Teilnehmerentgelts zzgl. 5€ Aufwandspauschale
…………………………………………….

(5) Dem Teilnehmer/der Teilnehmer steht bei einer Stornierung kürzer als 7 Tage der Gegenbeweis offen, dass der Stiftung doch Aufwendungen ganz oder teilweise erspart geblieben sind. Ebenso steht ihm/ihr bei einer früheren Stornierung der Gegenbeweis offen, dass der Stiftung WaldHaus Freiburg durch die Stornierung sämtliche Kosten erspart geblieben sind oder dass die ersparten Aufwendungen wesentlichen höher waren, als sich aufgrund der gemäß Abs. 4 und 5 zu zahlenden Quoten ergibt.

6. Haftung der Stiftung WaldHaus Freiburg
(1) Schadensersatzansprüche der Teilnehmer/-innen gegen die Stiftung WaldHaus Freiburg und die von ihnen beauftragten Personen für Schäden, die Teilnehmern/-innen im Zusammenhang mit angebotenen Bildungsveranstaltungen entstehen, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Teilnehmern.
(2) Der/die Teilnehmer/-in stellt die Stiftung WaldHaus Freiburg und die von ihr beauftragten Personen von allen Ansprüchen Dritter einschließlich Prozesskosten frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der angebotenen Bildungsveranstaltung geltend gemacht werden, es sei denn, die Stiftung haftet der Teilnehmerin/dem Teilnehmer gemäß Abs. 1

7. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge

8. Gültigkeit der AGB

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.02.2022. Die früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.